Standwände sind für alle Aussteller verpflichtend:
an allen Standgrenzen, die nicht an einem Gang liegen, sind Standwände, die die Durchsicht und den Durchgang verhindern, zu platzieren. Dies gilt auch für die Abgrenzung zu evtl. Standnachbarn.
- Standwände müssen mindestens 2,50 m hoch sein.
- Sichtbare Standrückseiten sind einfarbig, neutral und sauber zu gestalten.
Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Bei Anmietung eines Systemstandes oder Buchung eines Standbaupakets müssen keine Standwände bestellt werden.
AUSREICHEND als Standbegrenzung
- Standwände min. 2,50 m hoch
- Mobile Messestände min. 2,50 m hoch
- Traversensysteme mit geschlossener, 2,50 m hoher Rück- und ggf. Seitenwand
- Alles, was nicht vollständig blickdicht ist!
- Regalsysteme
- Produkttürme
- Displayaufsteller
- Stoffvorhänge
Sie möchten Standwände bestellen?
Sind die Services für Bestellungen im Shop freigeschaltet, erscheint hier ein Button. Über diesen können Sie direkt im Shop Standwände bestellen.
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