Individuelle LAN-Lösung
Praktische Lösungen für anspruchsvolle Anforderungen.
Sie planen Großes auf der Messe? Unsere IT-Experten realisieren Ihre individuelle WLAN- oder LAN-Lösung – jetzt auch im 6 GHz Bereich (2026 verfügbar). Passgenau, zuverlässig und skalierbar – ganz nach Ihren spezifischen Anforderungen.
Was Sie erwarten dürfen:
- Maßgeschneiderte Netzwerklösung speziell für Messe-Umgebungen und Ihr Standkonzept
- Belastbare Performance im 5 GHz Feld sowie die innovative Nutzung des 6 GHz Bereichs für weniger Interferenzen und höhere Kapazität
- Enger Beratungspartnerschaft während der gesamten Umsetzung – von Planung über Bereitstellung bis zum Betrieb
Beispiele aus unserer Praxis:
- Großes, standortübergreifendes WLAN-Deployment: Vier Locations, über 1.150 Endgeräte, sechs dedizierte Netze (Gäste, Mitarbeiter, Technik, Exponate, Präsentation, Management).
Fokus: Zuverlässigkeit, einfache Verwaltung, Outdoor-Optionen inklusive.
Ergebnis: Nahtlose Konnektivität mit minimalem Administrationsaufwand.
- Maschinensteuerung per WLAN: Zwei Stände, 25 Maschinen, Tablets – WLAN über unser Netz gekoppelt ans Kundennetzwerk.
Ergebnis: Tablets kommunizieren direkt mit Maschinen, modernes, flexibles Betriebskonzept, volle Kontrolle beim Kunden.
- Gäste-WLAN, maßgeschneidert: Zugang nur für Messebesucher, zeitlich limitiert (90 Minuten pro Tag und Endgerät), bis zu 20 Endgeräte parallel, 15 Mbit/s Gesamt-Bandbreite, individuelle Login-Daten. Add-on-Optionen möglich und sinnvoll integriert.
Was macht unsere Lösung besonders?
- Flexible Frequenzwahl: Von bewährtem 5 GHz bis hin zum neuen 6 GHz-Band
- Skalierbarkeit: Von kleinen Standinstallationen bis hin zu großflächigen, geländeübergreifenden Setups
- Enge Projekt-Integration: Wir arbeiten als Teil Ihres Projekts, um Abstimmung, Zeitpläne und Ressourcen optimal aufeinander abzustimmen
Wofür Sie uns kontaktieren sollten
- Bedarf an einem zuverlässigen, leistungsstarken WLAN/LAN für Ihren Messeauftritt
- Geplante Freigelände- oder hallenübergreifende Netzwerke mit vielen Endgeräten und spezifischen Anforderungen
- Maßgeschneiderte Gästezugänge mit individuellen Nutzungsregeln
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Messe-Ideen realisieren. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Ihr Projekt!
Bestellbedingungen zur Kategorie Internet kabelgebunden
Diese Bestellbedingungen gelten für die zeitlich befristete Bereitstellung von Internetverbindungen und zugehörigen Leistungen auf dem Messegelände der Deutschen Messe AG („Deutsche Messe“) in Hannover sowie im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Deutschen Messe, bzw. Gastveranstaltern. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Auftraggeber ist derjenige, der die Bestellung über den Shop abgibt (nachfolgend „Auftraggeber“). Auftragnehmer ist die Deutsche Messe. Die Deutsche Messe bedient sich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen eines Dienstleisters (Axians Networks & Solutions GmbH bzw. deren Unterauftragnehmer) nachfolgend „Auftragnehmer“.
2. Termine/Miete/Mietzeitraum
Die Beauftragung von Anschlüssen, Leitungen, Diensten sowie die Bereitstellung von entsprechenden Geräten und Anlagen (nachfolgend zusammen „Leistungen“ genannt) erfolgt mit der Bestellung im Shop und dem Hochladen der Standskizze, bis spätestens zu dem dort genannten Einsendetermin. Bestellungen, die nach diesem Einsendetermin eingehen, werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bereitstellungen von Leistungen sind dann nur noch möglich, solange freie Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Bereitstellung von Leistungen, insbesondere eines Internet-Anschlusses, besteht nicht.
Die zu den Kommunikationseinrichtungen gehörenden Geräte und Anlagen werden dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mietweise überlassen. Die Dauer der Mietzeit berechnet sich vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme bis zur Abschaltung. Die bestellten Leistungen werden generell erst ab der Aufbauzeit zur Verfügung gestellt. Ein früherer Bereitstellungstermin bedarf einer besonderen Absprache.
Eine Stornierung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei und muss über den Shop erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung wird eine Stornogebühr erhoben.
Für Bestellungen des Auftraggebers, die ab sieben (7) Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, erhebt der Auftragnehmer einen Preisaufschlag in Höhe von 25%.
3. Inbetriebnahme/Abschaltung/Rückgabe und Service-Hotline
3.1. Die Inbetriebnahme, Abschaltung und Rückgabe von überlassenen Geräten und Anlagen ist telefonisch bei der Service-Hotline Rufnummer +49-(0)511/89-1133 in Auftrag zu geben. Der Bestellung ist ein Standplan beizufügen, aus dem die Positionierung der Anschlüsse ersichtlich wird.
Die Rückgabe der Geräte und Anlagen hat spätestens bis zum Ende der Abbauzeit zu erfolgen. Sie ist in Zweifelsfällen vom Auftraggeber durch Vorlage der Empfangsquittung des Auftragnehmers nachzuweisen.
Für abhanden gekommene oder zerstörte Geräte und Anlagen ist der zum Zeitpunkt der Wiederbeschaffung maßgebliche Listenpreis des Herstellers, bei Beschädigung der Reparaturpreis zzgl. einer 10%igen Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, die vorgenannten Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten mit der Vorauszahlung für Serviceleistungen zu verrechnen.
3.2. Der Auftragnehmer kann die unter Ziffer 3.1 genannte Service-Hotline zudem in folgenden Fällen kontaktieren:
3.2.1. Montage und Installation von Leitungen/Dienstleistungen während der Aufbauzeit
3.2.2. Inbetriebnahme von Services und Endgeräten während des Aufbaus und der Veranstaltung
3.2.3. Störungsmeldungen während der Veranstaltungszeit
3.2.4. Demontage und Abbau von Leitungen bzw. Rückgabe von Mietgeräten
4. Zuständigkeit für Verkabelung
Die Verkabelung aller kommunikationstechnischen Einrichtungen außerhalb einer gemieteten Standfläche darf nur vom Auftragnehmer ausgeführt werden.
5. Gerätezulassung
Anzuschließende Geräte und Anlagen müssen der Telekommunikations-Zulassungsverordnung entsprechen und von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zugelassen sein.
Eine Freigabe erteilt:
Bundesnetzagentur
Willestr. 2, D-30173 Hannover
Tel. +49-(0)5 11/28 55-0
Fax +49-(0)5 11/28 55-180
E-Mail: poststelle@BNetzA.de
Internet: http://www.bundesnetzagentur.de/
Bei fehlender Genehmigung werden Verbindungen des Beantragenden zu dessen Lasten abgeschaltet.
6. Internet kabelgebunden
Die Internetanbindungen basieren auf einem bestehenden Campusnetzwerk, das über Glasfaser-XPON-Verbindungen direkt an den Internet-Backbone des jeweiligen Providers (Axians Networks & Solutions GmbH) angekoppelt ist. Alle angebotenen Internetverbindungen werden an dieses Netzwerk angeschlossen und stellen ein Komplettpaket mit Leitungsanbindung bis zu Ihrem Stand inklusive unbegrenzter Onlinezeit und Datenübertragungsvolumina (Flatrate) dar. Die Anschlusskennung für den beauftragten Internetanschluss erfolgt per PPPoE. Der Leitungsabschluss erfolgt über eine bereitgestellte CPE (Router) sowie einen Switch am Stand. Die IP-Adressvergabe im LAN erfolgt per DHCP (privater Bereich). Sollten Sie den Router nicht nutzen, finden Sie eine Übergabeschnittstelle auf RJ45 (UR2) vor; auf Anforderung können wir Ihnen die Zugangsdaten (Username / Passwort) vorab mitteilen.
7. WLAN Services
Der Betrieb des MesseEnterprise WLAN erfolgt exklusiv im 5 GHz Bereich. Enthalten gebuchte Pakete Aussteller-spezifische Access Points, ermöglichen diese zusätzlich einen Betrieb im exklusiven 6 GHz Bereich. Die Nutzung eigener WLAN-Netzwerke muss bei der Deutschen Messe über eine entsprechende Bestellung angemeldet werden. Eigenbetriebenes WLAN darf ausschließlich im 2,4 GHz Bereich betrieben werden. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt, Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
8. Sicherheit & Service
Der Auftragnehmer ist bestrebt, das Campusnetzwerk mit einer hohen Ausfallsicherheit zu versehen und speziell den besonderen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltungen anzupassen. Eine 100%ige Verfügbarkeit und eine Garantie für eine Durchgriffsbandbreite zum Internet kann nicht gegeben werden. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Einfluss auf das Routing innerhalb des Internets und die Performance an bzw. hinter den jeweiligen Übergabepunkten zu fremden Providern.
Die Stabilität und Performance des Netzes hat jedoch höchste Priorität. Das IP-Netz auf dem Messegelände wird deshalb durch ein zentrales Netzmanagement überwacht, so dass Netzstörungen sofort erkannt und eine Störungsbeseitigung durch qualifiziertes Fachpersonal (WAN, LAN-Spezialisten) umgehend veranlasst werden kann.
Hinweis: Bei allen zur Verfügung gestellten Internetverbindungen handelt es sich um voll transparente Zugänge.
Es dürfen nur Endgeräte angeschaltet werden, bei denen sichergestellt ist, dass eine negative Beeinträchtigung des Betriebs der Internetplattform ausgeschlossen ist. Hierzu sind u.a. die neuesten Herstellerempfehlungen bzgl. Service- und Securitylevel einzuhalten.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Ports und Sockets bzw. komplette Anschlüsse vom Netz zu trennen, falls die angeschlossenen Geräte den störungsfreien Betrieb der Plattform gefährden. Dies geschieht ca. 30 min. nach telefonischer Aufforderung zur Beseitigung der Störung. Bei akuter Gefährdung der Betriebsfähigkeit der Internetplattform kann die Abschaltung auch ohne vorherige Information geschehen.
9. Preisinformationen
Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.
Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Auftraggeber unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.
10. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet,
10.1. seine Standbauaktivitäten so zu planen, dass die Aktivierung und der Test der von ihm bestellten und vom Auftragnehmer bereitgestellten Leistungen, insbesondere der breitbandigeren Internettypen, so frühzeitig wie möglich erfolgen kann;
10.2. eine Aktivierung der Leitungen während der gesamten Aufbauzeit über die unter Ziffer 3.1 genannte Service-Hotline zu beantragen;
10.3. die überlassenen Zugänge nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- nicht für den unaufgeforderten Versand von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder den Versand von Nachrichten zu Werbezwecken (NewsSpamming),
- nicht für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze,
- nicht für das Versenden von bedrohenden und belästigenden Nachrichten;
10.4. keine bedrohenden und belästigenden Informationen sowie keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten an beliebige Kommunikationspartner zu übermitteln und sie nicht auf solche Informationen hinzuweisen. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der § 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Auftragnehmers schädigen können. Gleiches gilt für die Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere Patent-, Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- oder Kennzeichenrechte;
10.5. die für Teledienste oder Mediendienste geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die dort geregelten Informationspflichten, zu beachten.
11. Haftung
11.1. Auftraggeber
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Handhabung der ihm mietweise zur Verfügung gestellten Geräte und Anlagen verantwortlich. Bei Beschädigung über die normale Abnutzung hinaus oder bei Verlust ist der Auftraggeber ersatzpflichtig.
11.2. Haftung Auftragnehmer
11.2.1. Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden die der Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
11.2.2. Im Fall leichtfahrlässiger Schadensverursachung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und insbesondere auch für Schadensersatzansprüche bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sach- oder sonstiger Vermögensschäden.
11.2.3. Der Haftungsausschluss gem. 10.2.2 gilt jedoch nicht bei Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsgegenstandes typischerweise gerechnet werden muss.
12. Wichtige Hinweise
Dem Auftraggeber ist in Bezug auf Ziffer 10.1 und 10.2 (Aktivierung der Leitungen) bekannt, dass ein stabiler Betrieb, aufgrund von kontinuierlichen Netzumkonfigurationen und Anschaltungen frühestens ab 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn gewährleistet werden kann.
Preisbedingungen zur Kategorie Internet kabelgebunden
Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.
Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.
Für Bestellungen ab 7 Tage vor der Veranstaltung wird ein Aufschlag erhoben.